Neues von der MAV

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter des Dekanats Rothenburg ob der Tauber,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 

falls ihr nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit eine Wiedereingliederung nach dem sog. Hamburger Model plant, hier ein paar Infos:

 

  • rechtlicher Status: du bist während der gesamten Maßnahme weiterhin offiziell arbeitsunfähig (krankgeschreiben)
  • ruhende Pflichten: die Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag - also die Pflicht zur vollen Arbeitsleistung gegen volles Gehalt - ruhen während dieser Zeit.
  • Ziel der Maßnahme: Die Wiedereingliederung ist eine Reahbilitationsmaßnahme, die darauf abzielt, dich schrittweise an die volle Belastbarkeit heranzuführen, nicht diese sofort zu erfüllen
  • Bezahlung: du erhältst in  dieser Zeit auch kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern weiterhin Lohnersatzleistungen (Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung). Der Arbeitgeber kann freiwillig einen Zuschuss zahlen, ist aber nicht verpflichtet. 

 

Falls Ihr noch Fragen oder Unklarheiten habt, könnt Ihr Euch gerne an uns wenden.

 

Viele Grüße

 

Eure MAV

Fahrradleasing ab jetzt möglich