Schwerbehinderte

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) für die Kirchengemeinden im Dekanat Rothenburg ob der Tauber

 

Miteinander in unseren Gemeinden: Niemand muss Barrieren alleine tragen

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Dienst in den Kirchengemeinden unseres Dekanats ist vielfältig und lebendig. Ob im Pfarramtssekretariat, im Kirchendienst, in der Kirchenmusik, auf dem Friedhof oder in unseren Kindertagesstätten – Sie sorgen täglich dafür, dass das kirchliche Leben dort vor Ort gelingt.

Doch Gesundheit ist keine Selbstverständlichkeit. Chronische Erkrankungen, Unfälle oder seelische und körperliche Belastungen können den Arbeitsalltag spürbar erschweren.

Gerade weil Sie oft dezentral und eigenverantwortlich in Ihren Gemeinden arbeiten, möchten wir Ihnen sagen: In solchen Phasen stehen Sie nicht alleine da! Sie haben eine eigene Schwerbehindertenvertretung (SBV) gewählt, die ganz gezielt für Sie als Mitarbeitende der Kirchengemeinden da ist.

 

Kurze Wege: SBV und MAV aus einer Hand

Da ich im Dekanat sowohl als alleinige Schwerbehindertenvertretung gewählt wurde als auch den Vorsitz der Mitarbeitervertretung (MAV) innehabe, bündeln sich hier Kompetenz und Unterstützung für Sie. Für Sie bedeutet das: Kurze Wege, kein doppelter Erklärungsbedarf und eine ganzheitliche Beratung, die sowohl Ihre gesundheitlichen Rechte als auch Ihre allgemeinen MAV-Belange im Blick hat.

Unser oberstes gebot ist absolute Vertraulichkeit: Ein Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts. Meine Beratung als SBV ist absolut vertraulich, unabhängig und unterliegt der strengen gesetzlichen Schweigepflicht. Weder Ihre Kirchengemeinde, der Kirchenvorstand noch die Dekanatsverwaltung erfahren ohne Ihr ausdrückliches Einvernehmen von unserm Austausch.


Wie ich Sie unterstützen kann:

Ich bin Ihre vertrauensvolle Partnerin an der Schnittstelle zwischen Gesundheit und Beruf.

Ich helfe Ihnen dabei:

  • Ihre Gesundheit zu schützen: Ich setze mich für die Erhaltung Ihres Arbeitsplatzes in der Gemeinde ein.

  • Nachteile auszugleichen: Ich sorge dafür, dass Ihnen Ihre gesetzlichen Rechte auch zugutekommen.

  • Arbeitsplätze anzupassen: Ich unterstütze Sie bei der Beschaffung von Hilfsmitteln (z.B, ergonomische Bürostühle, technische Erleichterungen) oder der Anpassung von Arbeitsabläufen vor Ort

  • Bürokratie zu bewältigen: Ich begleite Sie im „Dschungel“ von Anträgen, Wiedersprüchen oder bei der Vorbereitung auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach längerer Krankheit

 

Gut geschützt: Ihre gesetzlichen Nachteilsausgleiche

Eine staatliche Anerkennung (Schwerbehinderung ab GdB 50 oder eine Gleichstellung bei GdB 30/40) ist kein Makel, sondern ein Schutzrecht. Sobald Sie die Anerkennung der Dienststelle mitteilen, greifen wichtige Entlastungen:

  • Bei einer Schwerbehinderung (ab GdB 50) erhalten Sie 5 Tage zusätzlichen bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr (bei einer regulären 5-Tage-Woche)

  • Schutz vor Überlastung: Auf Ihren Wunsch hin müssen Sie von Mehrarbeit und Überstunden freigestellt werden.

  • Finanzielle Entlastung: Sie profitieren von gestaffelten Steuerfreibeträgen bei der Einkommensteuer (bereits ab einem GdB von 20), was Ihr Nettoeinkommen erhöht

  • Früherer Ruhestand: Für Menschen mit Schwerbehinderung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, früher abschlagsfrei oder mit weniger Abschläge in Rente zu gehen.

 

Wer kann sich an mich wenden?

Mein Angebot richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchengemeinden:

  1. Mit einem bereits anerkannten Grad der Behinderung (GdB) oder einer Gleichstellung.

  2. Die unter chronischen oder längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen leiden (körperlich wie seelisch)

  3. Die erst einmal unverbindlich überlegen möchten, ob ein Antrag auf Feststellung eines GdB für sie sinnvoll sein könnte

 

Nehmen Sie Kontakt auf – Ich bin für Sie da!

Zögern Sie nicht, mich ganz ungezwungen zu kontaktieren. Ich nehme mir Zeit für Sie.

  • Ihre Ansprechperson: Petra Köhler

(Schwerbehindertenvertretung & MAV-Vorsitzende)

  • Telefon: 09861 – 700622

  • Sprechzeiten / Termine: Nach vorheriger tel. Vereinbarung (gerne auch flexibel bei Ihnen vor Ort in der Gemeinde oder an einem neutralen Ort).